ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Aktenlose Bestandsverwaltung Werden vertragserhebliche Daten ( Anträge, Änderungen, Schadensmeldungen...) vollständig in elektronische Speicher übernommen, spricht man von aktenloser oder aktenarmer Bestandsverwaltung. © Versicherungsbote.de